Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"In Deutschland läuft die Baugenehmigung in der Regel nach einem ähnlichen Grundschema ab: Zuerst prüfen Bauämter, ob das Vorhaben planungsrechtlich in die Umgebung passt (etwa über den Bebauungsplan oder die Beurteilung nach geltendem Baurecht). Danach folgt die eigentliche Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen, anschließend die fachliche Prüfung durch die zuständigen Stellen. Am Ende steht entweder die Genehmigung oder ein Bescheid, der Auflagen enthält oder das Vorhaben ablehnt. Wichtig ist dabei: Die Grundlage ist zwar bundesweit vergleichbar, weil die Musterbauordnung (MBO) als Orientierung dient. Die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich jedoch je Bundesland. Das betrifft zum Beispiel, wie umfangreich das Verfahren im Einzelfall ist, welche Vorhaben verfahrensfrei oder genehmigungsfrei gestellt werden können und welche Anforderungen an die Bauvorlagen gelten. Auch die Frage, wer den Bauantrag einreichen darf, wird in den Landesbauordnungen unterschiedlich geregelt. Darüber hinaus kann sich die Praxis vor Ort unterscheiden, etwa bei Zuständigkeiten der Behörden oder beim Ablauf der Kommunikation. In einigen Bundesländern ist ein digitales Antragsverfahren verfügbar, in anderen erfolgt die Antragstellung weiterhin überwiegend auf klassischem Weg. Für Bauherr:innen bedeutet das: Wer sich im Vorfeld informiert, kann den Ablauf besser einordnen und die Unterlagen so vorbereiten, dass Rückfragen möglichst vermieden werden. Der Ablauf bleibt also ähnlich – die Details legt jedes Bundesland über seine Landesbauordnung fest.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in Dormagen
Zuständig ist das Bauaufsichtsamt in Dormagen. Bauanträge werden landeseinheitlich über das Bauportal NRW eingereicht.
Zum Bauportal NRWAngaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen sollten Bauherren besonders darauf achten, ob ihr Vorhaben genehmigungsbedürftig ist oder als verfahrensfrei bzw. genehmigungsfrei behandelt werden kann. Gerade bei Umbauten, Anbauten oder Änderungen an bestehenden Gebäuden lohnt sich eine frühe Einordnung, weil der genaue Umfang von der Art des Vorhabens abhängt. Wer unsicher ist, sollte die zuständige Stelle frühzeitig kontaktieren und die geplanten Maßnahmen verständlich beschreiben. So lassen sich Rückfragen im späteren Verfahren reduzieren und der Weg zur Entscheidung besser planen. Klärung vor dem Antrag spart oft Zeit und vermeidet unnötige Nachreichungen.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
Bauunternehmen und Architekten finden
Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Dormagen.
Zum VerzeichnisWeitere Themen im Hausbau-Ratgeber
Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.